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Für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit voll- und teilstationären Krankenhausleistungen sind die Krankenhauspläne der Länder die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerungsinstrumente.
Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes und die durch Feststellungsbescheide konkreten Einzelfestlegungen der Betriebsstrukturen und Leistungsangebote (Versorgungsauftrag) haben zwei wichtige Rechtsfolgen:
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Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Krankenhausbehandlung nur in den (»zugelassenen«) Krankenhäusern erbringen lassen. |
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Die in dem Krankenhausplan für das jeweilige Krankenhaus getroffenen Festlegungen des Versorgungsauftrages sind von den Krankenkassen und Krankenhausträgern insbesondere bei den Entgeltvereinbarungen für die Krankenhausleistungen zu beachten. |
In Deutschland werden derzeit rd. 2.100 »zugelassene« Krankenhäuser betrieben.
Einblick in den individuellen Versorgungsauftrag und in die vereinbarten Entgeltregelungen der einzelnen Status-Häuser gewinnen Sie mit den Verlagsprodukten der AOK-Verlag GmbH, Remagen,
Loseblattwerk »Zugelassene Krankenhäuser«
Loseblattwerk Betriebsstrukturen und Vergütungsregelungen
Datenbank auf CD-ROM »Zugelassene Krankenhäuser – ZugKH«
Das Loseblattwerk ist mit Musterausdrucken zu den Detailinformationen der Krankenhaus-Seitenbilder dargestellt.
Für die Datenbank werden die verschiedenen Startarten (Direktstart von CD-ROM bzw. die Installation der Software auf der PC-Festplatte) sowie die Bildschirmmasken für die Darstellung der Daten erklärt.
Diese Internetseiten umreißen den Informationsrahmen der Werke.
Der professionelle Service:
Leistungsangebot (Versorgungsauftrag) und Entgeltvereinbarungen im kompakten Überblick.



